Ich muss mich entschuldigen bei den Lesern. Ich hatte immer geglaubt, dass die Behauptung des Dr. Udo Ulfkotte, nämlich dass diejenigen (namentlich Herr Rössel) die 1996 gesagt hatten, dass er sich in einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) an Shell-Nigeria "prostituiert" hätte, vom Richter bestraft wurden.
Das Gegenteil ist der Fall: (Quelle)
Im Juli 1997 entschied das Landgericht Köln, dass Rössels Charakterisierung der FAZ und ihres Korrespondenten keine »Schmähkritik« gewesen sei, sondern eine »Meinungsäußerung«, die aufgrund des Sachverhaltes zulässig sei.